Heimatlose Tradition?
Die prekäre Situation der Gemeinschaften des Alten Ritus: Ein kirchenrechtlicher Report.
"Wir sind Gäste in unserer eigenen Kirche." – Dieser Satz beschreibt die Realität vieler Gläubiger, die am Vetus Ordo festhalten. Oft geduldet, selten willkommen, leben viele Gemeinden in einer permanenten Provisoriums-Situation.
Chronologie der (De-)Legitimierung
1970 – 1984: Die Ära des "Verbots"
Nach der Einführung des Novus Ordo (1969) galt der alte Ritus faktisch als abgeschafft. Priester, die ihn weiter feierten, taten dies oft im kirchenrechtlichen "Niemandsland" oder im offenen Widerstand.
1988: Motu Proprio "Ecclesia Dei"
Papst Johannes Paul II. fordert die Bischöfe auf, "großzügig" Indulte zu erteilen. Die Tradition wird als "Gnade" geduldet, nicht als Recht.
2007: Motu Proprio "Summorum Pontificum"
Papst Benedikt XVI. erklärt: Der alte Ritus wurde nie formal abgeschafft. Er wird zur "Außerordentlichen Form" (Usus Antiquior). Blütezeit der Tradition.
2020 – 2021: Corona & Traditionis Custodes
Die Corona-Pandemie dient als Katalysator. Während Gläubige um sakramentale Grundrechte kämpfen, erscheint im Juli 2021 Traditionis Custodes. Papst Franziskus nimmt die Freiheiten von 2007 fast vollständig zurück.
Das Corona-Trauma & Sakramentale Verweigerung
Die Zeit von 2020 bis heute markiert einen Tiefpunkt in der pastoralen Begleitung traditionalistischer Gläubiger:
- Verbot der Mundkommunion: Unter dem Vorwand des Infektionsschutzes wurde die Mundkommunion (die einzige im Vetus Ordo vorgesehene Form) verboten. Gläubige wurden oft gewaltsam oder unter öffentlicher Demütigung von den Stufen verdrängt.
- Kniende Kommunion im Novus Ordo: Auch Gläubigen der ordentlichen Form wird die kniende Mundkommunion oft verweigert – ein klarer Bruch mit dem geltenden Recht (Redemptionis Sacramentum), das das Recht des Gläubigen auf diese Form festschreibt.
- Timing von Traditionis Custodes: Die Veröffentlichung mitten in der Erschöpfungsphase der Pandemie wird von vielen als "liturgischer Überfall" empfunden, da die Gemeinden kaum Möglichkeiten zum organisierten Protest hatten.
Die Realität: Vertreibung und Duldung
Die rechtliche Verschärfung hat konkrete Auswirkungen auf das Gemeindeleben:
- Raumverbot: Messen im alten Ritus dürfen oft nicht mehr in Pfarrkirchen gefeiert werden. Gemeinden müssen in Krankenhäuskapellen oder private Räume ausweichen.
- Keine Veröffentlichung: In vielen Diözesen darf die Zeit der "alten Messe" nicht mehr im offiziellen Pfarrbrief stehen. Die Gemeinde wird "unsichtbar" gemacht.
- Gäste-Status: Gläubige bleiben "Gäste" in fremden Strukturen, oft abhängig vom Wohlwollen eines Pfarrers, der sie jederzeit vor die Tür setzen kann.
Fazit: Ein diplomatisches Minenfeld
Die Spannung zwischen liturgischer Kontinuität und Gehorsam ist für viele eine tägliche Zerreißprobe. Die Verweigerung der Mundkommunion und die zeitgleiche rechtliche Beschneidung durch Traditionis Custodes haben Wunden geschlagen, die weit über rein liturgische Fragen hinausgehen.
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